AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen für

die Verwaltung und Vermarktung von Social Media Kanälen und virtueller Assistenz

Präambel

Der Dienstleister Social Passionate hat sich auf die Beratung, die strategische Entwicklung und das Management von Social-Media-Kanälen sowie auf die virtuelle Unterstützung von Unternehmen spezialisiert. Dazu gehören u.a. alle sogenannten „Back-Office“-Aufgaben, Social Media Marketing, die Erstellung von Inhalten und die Kommunikation auf allen relevanten Social Media-Plattformen.

In diesem Zusammenhang entwickelt der Dienstleister Strategien und Konzepte, um die jeweiligen Social-Media-Kanäle aktiv zu verwalten oder den Kunden in die Lage zu versetzen, die Kanäle auf der Grundlage dieser Konzepte und Strategien eigenständig zu verwalten und zu vermarkten.

Darüber hinaus unterstützt der Dienstleister Unternehmen bei ihren internen Prozessen.

Der Auftrag des Kunden umfasst ein oder mehrere Elemente des Serviceangebots. Auf dieser Grundlage vereinbaren die Parteien die folgenden Rechte und Pflichten für ihre Zusammenarbeit:

§1 Allgemeines – Anwendungsbereich

  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sind integraler Bestandteil des Vertrages und gelten ausschließlich. Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, der Dienstleister stimmt diesen ausdrücklich zu. Dies gilt auch dann, wenn der Dienstleister in Kenntnis entgegenstehender Bedingungen des Auftraggebers den Auftrag vorbehaltlos ausführt.

  2. Die AGB gelten nur für Geschäftskunden (Unternehmer).

  3. Alle Vereinbarungen müssen in Textform getroffen werden. Mündliche Vereinbarungen sind nur dann verbindlich, wenn sie vom Dienstanbieter schriftlich bestätigt werden.

§2 Angebot – Umfang der Dienstleistungen

  1. Die Angebote des Dienstleisters sind unverbindlich, sofern nicht anders vereinbart.

  2. Mündliche Bestellungen des Kunden sind verbindlich. Der Dienstleister ist berechtigt, eine schriftliche Bestätigung zu verlangen. Ein Auftrag gilt als erteilt, wenn der Dienstleister mit Wissen des Kunden vor der endgültigen Vereinbarung mit der Arbeit beginnt, sofern der Kunde nicht widerspricht. Alternativ wird der Auftrag durch Ausführung angenommen, wenn alle Bedingungen bereits vereinbart sind.

  3. Gegenstand der Dienstleistung ist die vereinbarte Leistung, nicht die Erzielung eines bestimmten wirtschaftlichen Ergebnisses.

§3 Preise, Zahlungsbedingungen, Aufrechnung, Zurückbehaltung

  1. Alle Preise sind Nettopreise ohne Mehrwertsteuer, sofern nicht anders vereinbart. Bei langfristigen Verträgen hat der Anbieter das Recht, Preisanpassungen zu verlangen; der Kunde ist in diesem Fall verpflichtet, Verhandlungen aufzunehmen.

  2. Wenn nicht anders vereinbart, erfolgt die Abrechnung nach Zeit. Der Stundensatz wird im Auftrag festgelegt und ist zusammen mit den notwendigen, belegten Auslagen zu zahlen. Andernfalls muss der Kunde nach den üblichen Stundensätzen und notwendigen Auslagen zahlen.

  3. Wenn ein Paket- oder Pauschalpreis vereinbart wird, gilt dieser, solange der Leistungsumfang definiert ist. Zusätzliche Leistungen werden separat nach vereinbarten oder üblichen Sätzen abgerechnet.

  4. Die Zahlungen sind sofort fällig. Der Kunde gerät 30 Tage nach Erhalt der Rechnung in Verzug. Für jede weitere Mahnung wird eine Gebühr von 2,00 € erhoben.

  5. Der Kunde kann nur mit Forderungen aufrechnen, die rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder vom Dienstleister anerkannt sind oder auf demselben Vertrag beruhen.

  6. Der Dienstleister kann seine Dienste so lange beibehalten, bis alle offenen Forderungen beglichen sind.

§4 Leistungserbringung, Fristen, Verzug, Höhere Gewalt

  1. Der Dienstleister kann Unterauftragnehmer einschalten oder den Auftrag ganz oder teilweise an Dritte übertragen.

  2. Der Kunde kann dem widersprechen, wenn berechtigte Interessen betroffen sind.

  3. Der Zeitplan beginnt erst, wenn alle rechtlichen, technischen und designbezogenen Fragen geklärt sind und der Kunde seine Verpflichtungen erfüllt hat.

  4. Liefer- und Leistungsfristen sind nur dann verbindlich, wenn dies ausdrücklich im Vertrag vereinbart wurde.

  5. Wenn der Dienst von Vorlieferanten abhängt, gelten die Fristen nur bei rechtzeitiger Lieferung. Dies gilt nicht, wenn den Anbieter ein Verschulden trifft.

  6. Höhere Gewalt oder vom Anbieter nicht zu vertretende Störungen (z.B. Unruhen, Streiks oder Aussperrungen), die die Leistungserbringung vorübergehend verhindern, verlängern die Lieferzeit entsprechend. Beträgt die Verzögerung mehr als zwei Wochen oder entfällt das Interesse des Kunden an der Leistung objektiv früher, kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten.

§5 Verpflichtungen des Kunden

  1. Der Kunde muss den Anbieter vor dem Beginn der Dienstleistung über alle relevanten Gesetze und Vorschriften informieren. Die rechtliche Überprüfung wird nicht vom Anbieter durchgeführt; dies liegt in der Verantwortung des Kunden.

  2. Der Kunde muss die erforderlichen Materialien rechtzeitig zur Verfügung stellen (z.B. Plattformzugang, Passwörter, Richtlinien, Logos, Vorlagen).

  3. Die Materialien müssen in einem gängigen, nutzbaren digitalen Format vorliegen. Der Kunde stellt die erforderlichen Nutzungsrechte sicher, einschließlich Vervielfältigungs-, Verbreitungs- und Bearbeitungsrechte. Die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen muss von einem Anwalt geprüft werden, nicht vom Anbieter.

  4. Wenn der Kunde Materialien (z.B. Text-, Bild- oder Audiodateien) zur Verfügung stellt, die die Rechte Dritter verletzen, muss er den Anbieter auf erstes Anfordern schadlos halten, einschließlich der Rechtskosten.

  5. Der Kunde ist für eine angemessene Datensicherung verantwortlich, insbesondere vor Beginn des Projekts. Der Anbieter haftet nicht für Datenverluste, wenn keine ordnungsgemäßen Backups erstellt wurden.

  6. Der Kunde stimmt zu, dass sein Name und sein Logo als Referenz verwendet werden dürfen.

  7. Der Kunde darf zwei Jahre lang keine Mitarbeiter oder Unterauftragnehmer des Anbieters einstellen oder abwerben. Im Falle eines Verstoßes wird eine Strafe von 5.000 € pro Vorfall verhängt. Zusätzlicher Schadenersatz kann geltend gemacht werden.

§6 Annahmeverzug und Haftung des Kunden

  1. Wenn der Kunde in Verzug gerät, muss er bis zur Vertragsbeendigung weiterzahlen. Der Anbieter wird ersparte Aufwendungen oder alternative Einkünfte abziehen.

  2. Wenn die erforderlichen Informationen oder der Zugang fehlen, kann der Anbieter die Arbeit verzögern. Die vom Kunden verursachte Ausfallzeit wird in Rechnung gestellt, wenn keine alternative Arbeit möglich ist.

  3. Wenn der Kunde seine Mitwirkungspflicht verletzt, trägt er die zusätzlichen Kosten. Der Anbieter haftet nicht für Schäden, die durch unzureichende Mitwirkung oder falsche Angaben entstehen.

§7 Rechte auf Arbeit Ergebnisse

  1. Wenn sich Rechte aus der Arbeit des Anbieters ergeben, erhält der Kunde eine einfache Lizenz für die vertragliche Nutzung. Weitergehende Rechte (z.B. Vervielfältigung, öffentliche Wiedergabe, Bearbeitung) müssen separat bezahlt werden.

  2. Wenn der Anbieter das Urheberrecht besitzt, muss er als Autor genannt werden, sofern nicht anders vereinbart.

§8 Beendigung

  1. Wenn eine feste Laufzeit vereinbart wird, ist eine vorzeitige Kündigung ausgeschlossen. Wenn nach Ablauf keine Verlängerung vereinbart wird, wird der Vertrag unbefristet und kann gemäß §8(2) gekündigt werden.

  2. Ohne feste Laufzeit kann jede Partei den Vertrag mit einer Frist von vier Wochen zum Monatsende kündigen. Außerordentliche Kündigungsrechte bleiben hiervon unberührt.

  3. Wenn der Kunde kündigt, werden die bis zu diesem Zeitpunkt erbrachten Leistungen des Anbieters anteilig in Rechnung gestellt. Der Kunde muss auch unvermeidbare, nachgewiesene Kosten übernehmen, die direkt mit dem gekündigten Dienst zusammenhängen (z.B. Datensicherung).

§9 Haftung

  1. Der Anbieter haftet für Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit, Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder nach dem Produkthaftungsgesetz unbeschränkt.

  2. Für leichte Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nicht, es sei denn, es werden wesentliche Pflichten verletzt. In solchen Fällen ist die Haftung auf den vorhersehbaren Schaden begrenzt.

  3. Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen. Dies gilt auch für Mitarbeiter, Vertreter und Subunternehmer. Eine Umkehr der Beweislast findet durch diese Klausel nicht statt.

§10 Verschlechterung der finanziellen Lage des Kunden

  1. Wenn der Anbieter nach der Vertragsunterzeichnung von finanziellen Schwierigkeiten erfährt, kann er die volle Zahlung oder eine Sicherheit verlangen, bevor er die Arbeit fortsetzt.

  2. Wenn der Kunde in Verzug ist, kann der Anbieter die Dienstleistungen aussetzen. Wenn der Kunde nicht innerhalb einer angemessenen Frist zahlt oder eine Sicherheit leistet, kann der Anbieter den Vertrag aus wichtigem Grund kündigen.

§11 Vertraulichkeit

  1. Der Anbieter ist nur dann zur Geheimhaltung von Informationen verpflichtet, wenn diese vom Kunden ausdrücklich als vertraulich gekennzeichnet wurden.

  2. Diese Verpflichtung gilt nicht, wenn die Informationen ohne Verschulden des Anbieters öffentlich werden, unabhängig entwickelt wurden oder aufgrund eines Gesetzes oder einer Behörde offengelegt werden müssen.

§12 Mediation

  1. Bei Streitigkeiten müssen die Parteien zunächst eine gütliche Lösung anstreben. Wenn dies nicht gelingt, ist vor der Einleitung rechtlicher Schritte eine Mediation erforderlich. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

  2. Wenn eine Schlichtung beantragt wird, müssen sich beide Parteien innerhalb von acht Tagen auf einen Schlichter einigen. Wird keine Einigung erzielt, wird ein juristischer Mediator (vorzugsweise einer, der Online-Mediation anbietet) von der Anwaltskammer ernannt. Die Mediation findet in deutscher Sprache statt, sofern nichts anderes vereinbart wurde.

  3. Ein Gerichtsverfahren kann nur eingeleitet werden, wenn: (a) beide Parteien der Beendigung der Mediation zustimmen, (b) weitere Gespräche abgelehnt werden, (c) der Mediator das Scheitern erklärt oder (d) innerhalb von 3 Monaten keine Einigung erzielt wird, es sei denn, sie wird verlängert.

  4. Die Kosten einer gescheiterten Mediation werden zu gleichen Teilen geteilt. Eventuelle Anwaltskosten aus einer gescheiterten Mediation können in einem späteren Gerichtsverfahren geltend gemacht werden, vorbehaltlich der Entscheidung des Gerichts.

§13 Datenschutz

  1. Als für die Datenverarbeitung Verantwortlicher stellt der Anbieter sicher, dass die Erhebung, Speicherung, Verwendung und Löschung personenbezogener Daten den geltenden Gesetzen entspricht. Die Daten werden nur bei Bedarf mit Drittpartnern (z.B. Subunternehmern, Hosting-Anbietern) geteilt.

  2. Der Kunde hat das Recht, jederzeit Auskunft über die gespeicherten Daten zu verlangen und seine Einwilligung zu widerrufen. Nach dem Widerruf werden die Daten gelöscht, es sei denn, es besteht eine gesetzliche oder vertragliche Verpflichtung.

§14 Gerichtsstand und Erfüllungsort

  1. Wenn es sich bei dem Kunden um ein Unternehmen handelt, ist der Geschäftssitz des Anbieters der Gerichtsstand. Der Anbieter kann auch am Sitz des Kunden klagen.

  2. Sofern nicht anders angegeben, ist der Erfüllungsort der Geschäftssitz des Anbieters.

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Porträt Adamma Idrissou

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Das Gesicht hinter Social Passionate. Ich bin 26 Jahre alt, lebe in Deutschland und helfe Geschäftsinhabern wie euch dabei, selbstbewusst und konsistent auf Instagram und TikTok aufzutreten. Bei Social Passionate geht es nicht nur um das Erstellen und Posten. Es geht darum, eure Marke sichtbar zu machen, eure Botschaft zu verdeutlichen und eine Verbindung zu eurer Zielgruppe aufzubauen.